| Nutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus | ||||||||||||||
| 1. Feuerwehrveranstaltungen haben grundsätzlich Vorrang. | ||||||||||||||
| 2. Weiterhin darf es benutzt werden: | ||||||||||||||
| Von allen Aschacher Vereinen und Organisationen | ||||||||||||||
| 3. Private Feiern von allen Mitgliedern der Freiwilligen | ||||||||||||||
| Feuerwehr Aschach, | ||||||||||||||
| ihren Ehefrauen, ihren Sozialpartnern und Partnerinnen, | ||||||||||||||
| sowie Witwen verstorbener Mitglieder zu runden Geburtstagen | ||||||||||||||
| und Jubilaen. | ||||||||||||||
| 3. Frühschoppen | ||||||||||||||
| Anfragen sind grundsätzlich an den 1 Kdt. zu richten. | ||||||||||||||
| Ausnahmen entscheidet ein Gremium, aus den 2 Kommandanten | ||||||||||||||
| und den 2 Vorsitzenden. | ||||||||||||||
| Sollte sich das Gremium nicht einigen, so entscheidet die gesamte | ||||||||||||||
| Vorstandschaft. | ||||||||||||||
| Dazu braucht man auch einen Kümmerer, der eventuell im | ||||||||||||||
| Zweifelsfall mit entscheidet. | ||||||||||||||
| In Zukunft werden für Nichtfeuerwehrveranstaltungen | ||||||||||||||
| Nutzungssgebühren generell erhoben. | ||||||||||||||
| Möglicherweise ist auch das Personal für den Ausschank | ||||||||||||||
| zu stellen. | ||||||||||||||